"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Vorwort und Anmerkungen des Bearbeiters: "Die österreichische Hauptschule erhält ab 1.9.1985 aufsteigend ein neues pädagogisches Profil. ... Die Lehrplanverordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport vom 7. August 1987, die auf der 10. Schulorganisationsgesetz-Novelle basiert, brachte entscheidende Veränderungen der Bestimmungen für die Neue Hauptschule. ..."
RdErl. d. Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. September 1991. - Rahmenplannummer: 4278
"Für die Unterrichtsarbeit im Fach Politische Bildung/Wirtschaftslehre für Berufsschulen stellen nachfolgende "Hinweise" eine Übergangslösung dar, die in der allgemeinen methodisch-didaktischen Intention stark auf dem vorläufigen Rahmenplan "Politische Bildung" der Sekundarstufe 1 aufbaut. Der Themenbereichskatalog selbst ist in erster Linie als Inhalts- und Problemsammlung konzipiert und im Anhang durch Hinweise der Kultusministerkonferenz ergänzt." -- (Vorbemerkungen)
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans des achtstufigen Gymnasiums; er besteht aus dem „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ für das achtstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG) für die Sekundarstufe I