Abschnitt B. Allgemein-obligatorischer Bereich, 2. Hinweise zu den Fächern Politik und Deutsch S. 10 - 12
RdErl. d. Kultusministers v. 12.4.1976 - III B 6.36-11/2 - 574/76, Bezug: RdErl. d. Kultusministers v. 9.4.1974 - III B 4.36-11/2 - 1283/74 - (GABl. NW. S. 267)
Zielgruppe: Der Orientierungsrahmen richtet sich an alle Akteure des schulischen Bildungswesens sowie ihre außerschulischen Kooperationspartner. Er kann als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die Weiterentwicklung von Lehr- und Bildungsplänen sowie der Lehreraus- und -fortbildung, für die Gestaltung von Unterricht und Materialien, und für die konzeptionelle Einbindung außerunterrichtlicher Aktivitäten genutzt werden und wird kontinuierlich weiterentwickelt
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Literaturangaben. - Literaturverzeichnis: Seite 89-92
Enthält u. a.: Richtlinien für die Gemeinschaftskunde in den Volksschulen, Rd. Erl. II E 1/023/0 Nr. 439/55 vom 8.3.1955. Richtlinien für die Politische Bildung und Erziehung an den Höheren Schulen, Rd. Erl. II E 3.36-24/3 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956. Richtlinien für die Politische Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Berufsschulen und Rahmenpläne für Bürgerkunde, Rd. Erl. des Kultusministers v. 22.7.1955 - II E 4-73/5 3490/55 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00. - Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung. - In Kraft seit: 1. August 2001. - Durch das System von Rahmenvorgabe und Lehrplänen werden die bisherigen "Richtlinien für den Politischen Unterricht" abgelöst
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)