"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Evangelische Religionslehre spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen" (Titelblatt)
Zielgruppe: Der Orientierungsrahmen richtet sich an alle Akteure des schulischen Bildungswesens sowie ihre außerschulischen Kooperationspartner. Er kann als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die Weiterentwicklung von Lehr- und Bildungsplänen sowie der Lehreraus- und -fortbildung, für die Gestaltung von Unterricht und Materialien, und für die konzeptionelle Einbindung außerunterrichtlicher Aktivitäten genutzt werden und wird kontinuierlich weiterentwickelt
Bekanntmachung vom 8. Mai 1979 IV-2-3141/333. - Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsplan für die Grundschulen vom 19. April 1977 (K.u.U., LPH 3/1977)