"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Ausdr. der Online-Ressource. – Erzeugt aus: http://www.isb.bayern.de/isb/download.aspx?DownloadFileID=42f0c26ed8e8b03c68edfc402efbf47a
Die Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über Richtlinien für die Umwelterziehung an den bayerischen Schulen vom 30. Mai 1990 Nr. II/8-S4402/7-8/50166 (KWMBl I 1990 S. 173) aufgehoben