"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans des achtstufigen Gymnasiums; er besteht aus dem „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ für das achtstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG) für die Sekundarstufe I
Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2011 zunächst für die Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 in Kraft. Im Schuljahr 2012/13 gilt er dann in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und im Schuljahr 2013/14 in den Jahrgangsstufen 5 bis 10
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I aller weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG)." -- (Seite 6)
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen