67/2000/240. - Le présent programme entre en application au 1er degré commun de l’Enseignement Secondaire : à partir de 2001/2002, pour la 1ère année A, à partir de 2002/2003, pour la 2ème année commune. Il abroge et remplace, année par année, le programme: 315/56 de 1982, dans sa partie consacrée à la géographie (pages 55 à 87); 7/5174 du 27 août 1984
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Die methodischen Bemerkungen im Lehrplan für den Musikunterricht sind den "Richtlinien des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Lehrpläne an Volksschulen vom 28. April 1920" entnommen, denen der "Lehrplan für den Gesangunterricht in den Volksschulen vom 10. Januar 1914" zugrundeliegt
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Kopie eines maschinenschriftlichen Anschreibens "An alle Gymnasien in Bayern" mit handschriftlich eingefügtem Betreff "Übergangsregelung bis zum Erscheinen des neuen Lehrplans für den Geschichtsunterricht der Mittelstufe"