"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Dieses Veröffentlichungen werden im Auftrag des Hessisches Kultusministers herausgegeben; sie stellen jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministers dar; sie wollen vielmehr die Diskussion um die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen." (Seite II)
Für Fachleiter/Ausbildungsleiter im Bereich der Politischen Bildung, Fachbereichsleiter, Fachvorsteher sowie interessierte Lehrer und Referendare. - Die Entwürfe der Rahmenrichtlinien Gesellschaftslehre 1972 und 1973 konnten wegen ihres Umfangs nicht aufgenommen werden
Gegenstandsbereiche in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde) für Klasse 5/6, 7 und 8/9 der Volksschule, Klasse 6-10 der Realschule, Klasse 5/6 der Orientierungsstufe und Klasse 5-12/13 des Gymnasiums
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme "Orientierungsstufe in Niedersachsen", der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00 (ABl. NRW. 1 S. 206), BASS-Gliederungsnummer 15-04 Nr. 3