"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Philosophie spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen." (Titelblatt)
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
Rückseite der Titelseite: "Der Landesvorstand des Humanistischen Verbandes hat den Rahmenlehrplan am 8. Juli 2008 genehmigt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Rahmenlehrplan geprüft: Er entspricht den Vorgaben nach § 13 des Schulgesetzes von Berlin. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat den Rahmenlehrplan geprüft: Er entspricht den Vorgaben nach § 9 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg."
Ergänzung zu den bisherigen Richtlinien für Gemeinschaftskunde und für Philosophie, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für das Fach Gemeinschaftskunde von 4 auf 6 und die Beteiligung der Fachlehrer für Erdkunde und für Philosophie (neben dem Fachlehrer für Geschichte) an dem Unterricht in Gemeinschaftskunde betreffend. - Dieser Erlass wird nicht im Amtsblatt veröffentlicht