Der vorläufige Rahmenlehrplan ist ab dem Schuljahr 2011/2012 Grundlage für die Erarbeitung des schulinternen Curriculums. Er gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/2013 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
Der vorläufige Rahmenlehrplan beruht auf dem Kerncurriculum aus dem Jahr 2006, das in einem länderübergreifenden Projekt vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), vom Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg) und vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.) erarbeitet wurde
Deutsche Ausgabe (Auszug) unter dem Titel: Polen / Ministerstwo Oświaty i Szkolnictwa Wyższego: Geschichte : I. - III. Klasse ; Lehrprogramm für das Technikum und Berufs-Lyzeum
Titel der CD-ROM-Beilage: Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen
Gleichzeitig treten der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 4. Februar 1994 (Lehrplanheft 4/1994), soweit er nicht bereits durch den Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) außer Kraft gesetzt worden ist, der Bildungsplan für das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang vom 15. September 2001 (Lehrplanheft 6/2001) sowie der Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie jeweils letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind