"Artikel III, Bekanntmachung: Die in den Anlagen wiedergegebenen bzw genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Unterrichtsbereiche: Mensch und Umwelt, Sprache, Gestaltung und Musik, Mathematik, Sport, Fächerübergreifende Unterrichtsgegenstände
In den Lehrplanordner sind Broschüren eingefügt, die in der Online-Ausgabe nicht enthalten sind: Religion und Kultur, Lehrplan Englisch, Politische Bildung, Projektunterricht, Lehrplan für die Kindergartenschule