Elementarstufe, Klasse VIII - VI und Oberstufe (Klassen mit fremdsprachlichen Unterricht), gegliedert in Realklassen und gymnasiale Nebenabteilungen, Klasse V (Sexta) - I (Obertertia)
Richtet sich laut Vorwort an Schüler des mittleren Bürgerstandes und soll auch den Eintritt in die Sekunda des Gymnasiums und in die I. Klasse der Realschulen ermöglichen
Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
Aus den "Richtlinien des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Lehrpläne der Volksschulen" vom 10.03.1921 und 15.10.1922
Im Anhang: Erster Nachtrag zum Lehrplan für die Volksschulen der Stadt Hannover: Unterricht in Leibesübungen
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
"Im Deutschunterricht (in der Disziplin Heimatkunde) gewinnen die Schüler Grundkenntnisse von der Natur, der Arbeit und der sozialistischen Gesellschaft. Sie lernen ihre sozialistische Heimat allmählich immer besser kennen und werden zur Liebe zur DDR erzogen. Der heimatkundeunterricht hat besondere Bedeutung für die staatsbürgerliche Erziehung. Er dient der allseitigen Entwicklung der Schüler, befähigt sie, gesellschaftliche Aufgaben, die ihrem Alter gemäß sind, zu lösen, und bereitet den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachunterricht vor." -- (Vorwort Seite 7)
Der vorliegende Fachplan Alevitische Religionslehre ist als Heft Nr. 6 Bestandteil des Bildungsplans der Grundschule, der als Bildungsplanheft 1/2016 in der Reihe A erscheint, und kann einzeln bei der Neckar-Verlag GmbH bezogen werden
Der vorliegende Fachplan Katholische Religionslehre ist als Heft Nr. 2 Bestandteil des Bildungsplans der Grundschule, der als Bildungsplanheft 1/2016 in der Reihe A erscheint
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten gefächerten Pläne für die Volksschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: Ausgeführter Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen