Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / im Auftrag des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten und unter Benutzung der amtlichen Quellen herausgegeben von Stiehl, Königl. Geh. Ober-Regierungs- und vortragendem Rath in dem Ministerium der geistlichen ec. Angelegenheiten ; Jahrgang 1871, No. 1, Seite 482-484
Утвержден Национальным Советом по Куррикулуму (№ 11 от 30.04.2010). - Утвержден Коллегией Министерствa просвещения Республики Молдова (№ 331 от 12.05.2010)
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Observations
Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans des achtstufigen Gymnasiums; er besteht aus dem „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ für das achtstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG) für die Sekundarstufe I
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
Letztmalig verbindlich für das erste Jahr der Qualifikationsphase im Schuljahr 2017/18 (IGS: 2018/19), für das zweite Jahr der Qualifikationsphase im Schuljahr 2018/19 (IGS: 2019/20)
"(This booklet contains only extracts from the upper secondary school curriculum part 2, and the numbers of the paragraphs refer to the Norwegian original.") -- (Page 1)