Schulbuch-Nr. 150.393. - Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an: Fachschulen für Mode für die 2. Kl.; Höheren Lehranst. für Mode und an Höheren Lehranst. für künstler. Gest. für den 1. Jg. und an Aufbaulehrgängen für Mode und Bekleidungstechnik für den 1. Jg. im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsgeografie, an Hotelfachschulen, an Tourismusfachschulen und an Höheren Lehranst. für Tourismus und an Aufbaulehrgängen für Tourismus im Unterrichtsgegenstand Tourismusgeografie, an dreijähr. Fachschulen für Sozialberufe für die 1. Kl. im Unterrichtsgegenstand Geografie
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."