"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Bekanntmachung vom 8. Mai 1979 IV-2-3141/333. - Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsplan für die Grundschulen vom 19. April 1977 (K.u.U., LPH 3/1977)
Dieses Werk folgt der reformierten Rechtschreibung und Zeichensetzung. - Vorschläge für Facharbeiten und Projekte S. 566 - 567. - Hinweise zum Informieren und Recherchieren in der Bibliothek und im Internet S. 568 - 569