Der MS-Lehrplan besteht aus verschiedenen Teilen: Allgemeiner Teil des Lehrplans bestehend aus dem allgemeinen Bildungsziel, den allgemeinen didaktischen Grundsätzen und den Grundsätzen zur Schul- und Unterrichtsplanung; Stundentafeln (für MS-Schwerpunkte und schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten); Lehrpläne für den Religionsunterricht, die von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen werden; Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, unterteilt in Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen und Freigegenstände sowie unverbindliche Übungen und Förderunterricht
BGBl. II Nr. 185, Jg. 2012, ausgegeben am 30. Mai 2012
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule gemäß BGBl. II Nr. 236/1997 gültig ab 1. September 1997 in der geltenden Fassung. - Änderungen: BGBl. II Nr. 283/2003 gültig ab 1. September 2003 (Stundentafel), BGBl. II Nr. 308/2006 gültig ab 1. September 2006 (Bewegung und Sport), BGBl. I Nr. 9/2012 gültig ab 1. September 2012 (Integration, SchOG §28/4, §29/2)
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter http://pts.schule.at zur Verfügung
Auf Grund einer Verordnung vom 30. Juli 1926; Erläuterungen im pädagogischen Teil der "Volkserziehung" vom 15. Oktober 1927 erschienen
Mit dem Hauptschulgesetz hat die die 1. Schulstufe der Hauptschule die Lehraufgaben der 5. Volksschulstufe zu übernehmen und der Lehrplan für die 5. Schulstufe nur noch für drei- und mehrklassige Volksschulen von Bedeutung
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter www.cisonline.at zur Verfügung = Datenbank CiS, Community Integration Sonderpädagogik
Edizione:HS [Hauptschule], NMS [Neue Mittelschule] und AHS [Allgemein bildende höhere Schule - Unterstufe], 2. Auflage, entspricht der Rechtschreibreform von 2006
Gemäß den aktuellen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen für die 4. Klasse in den Unterrichtsgegenständen Deutsch sowie Geschichte und Sozialkunde geeignet erklärt
Vom Bundesministerium für Unterricht mit Erl. Nr. 54-Sch/1946 vom 23. März 1946 zum Unterrichtsgebrauch an Mittelschulen in Tirol bis zum Erscheinen des im Auftr. des Bundesministeriums für Unterricht hrsg. Lesebuches zugelassen
Gemäß den aktuellen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen für die 1. und 2. Klasse in den Unterrichtsgegenständen Deutsch sowie Geschichte und Sozialkunde geeignet erklärt