Country of Use:
    Germany
    Bremen
Observations
"Ausführlichere Begründungszusammenhänge können den "Grundzügen der Lernplanung im Lande Bremen" (herausgegeben vom Senator für Bildung, 1975) entnommen werden." -- (Vorbemerkung)
"Wiederholungsfibel und Lateinschrift" im Anh. S. 148 - 158. - Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 1. Juli 1935, Z. 20986/II-9, zum Unterrichtsgebrauch an allgemeinen Volksschulen in Tirol zugelassen
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."