Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
"Készült az oktatási miniszter rendeletére az Országos Pedagógiai Intézetben. Jóváhagyta és bevezetését elrendelte az oktatási miniszter 114/1977. (M.K. 11.) OM számú utasításával." -- (Titelrückseite)
"Der Lehrplan für das Gymnasium, wie er vom Erziehungsrat am 12. April 2000 genehmigt wurde, bleibt für die Übergangsphase von der Einführung des vierjährigen Gymnasiums im Schuljahr 2014/15 bis zum Eintritt ins Gymnasium des ersten Jahrgangs der reformierten Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20 in Kraft."
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter www.cisonline.at zur Verfügung = Datenbank CiS, Community Integration Sonderpädagogik