Laut Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 14. Juli 2009, GZ BMUKK-5.019/0002-Präs.8/2009 zur Aufnahme in den Anhang zur Schulbuchliste für die allgemein bildende höhere Schule für die 8. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde empfohlen
Erstes fremdsprachiges Schulbuch für GWK nach dem österreichischen Lehrplan
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, GZ BMBWF-5.019/0015-Präs/14/2018 vom 13.1.2020, gemäß den aktuellen Lehrplänen zur Aufnahme in die Schulbuchliste für 0300 (NMS) und 1000 (AHS-Unterstufe) im Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde 3. Klasse für geeignet erklärt
Laut Bescheid des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, GZ: BMB-5.019/0024-IT/3/2016 vom 16.10.2017, approbiert für die 4. Klasse an Neuen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen - Unterstufe im Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter www.cisonline.at zur Verfügung = Datenbank CiS, Community Integration Sonderpädagogik
Der vorliegende Lehrplan bildet einen integrierenden Teil dieses Erlasses. - Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
Laut Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 24.6.2020, GZ 2020-0.220.890 zur Aufnahme in den Anhang zur Schulbuchliste für die allgemein bildende höhere Schule für die 8. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaftskunde empfohlen
Erstes fremdsprachiges Schulbuch für GWK nach dem österreichischen Lehrplan
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen