"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."