"Wiederholungsfibel und Lateinschrift" im Anh. S. 148 - 158. - Mit ErlaĆ des Bundesministeriums fĆ¼r Unterricht vom 1. Juli 1935, Z. 20986/II-9, zum Unterrichtsgebrauch an allgemeinen Volksschulen in Tirol zugelassen
Auf Grund einer Verordnung vom 30. Juli 1926; ErlƤuterungen im pƤdagogischen Teil der "Volkserziehung" vom 15. Oktober 1927 erschienen
Mit dem Hauptschulgesetz hat die die 1. Schulstufe der Hauptschule die Lehraufgaben der 5. Volksschulstufe zu Ć¼bernehmen und der Lehrplan fĆ¼r die 5. Schulstufe nur noch fĆ¼r drei- und mehrklassige Volksschulen von Bedeutung