Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 10. August 1966, Zl. 130.393-V/1/65, auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lesebuch zum Unterrichtsgebrauch an Volksschulen (3. Schulstufe) zugelassen
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
"Wiederholungsfibel und Lateinschrift" im Anh. S. 148 - 158. - Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 1. Juli 1935, Z. 20986/II-9, zum Unterrichtsgebrauch an allgemeinen Volksschulen in Tirol zugelassen
Dazu: Audio-CD mit Liedern zum Anhören und Mitsingen, Korantexten auf arabisch und deutsch, zum Hören und Lernen, Prophetengeschichten und Geschichten aus dem Alltag junger österreichischer Muslime
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Mit Genehmigung durch den Obersten Rat der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als für den Unterrichtsgebrauch an Volksschulen für die 4. Klasse im Unterrichtsgegenstand Islamische Religion geeignet erklärt. Das Buch wurde zudem dem Kultusamt des bm:ukk vorgelegt
Nach dem österreichischen Lehrplan am Institut Islamische Religion (IRPA) für kompetenzorientierten Religionsunterricht entwickelt
Dazu: Begleit-CD mit Liedern, Korantexten zum Hören und Lernen, Prophetengeschichten und Geschichten aus dem Alltag junger österreichischer Muslime
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag, Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Edition:Sechsteilige Ausg., 5. Aufl., im wesentl. unveränd. Abdr. der mit dem Erlasse des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Februar 1927, Z. 2803/9, zum Unterrichtsgebrauch an Tiroler Volksschulen zugelassenen 1. Aufl.