"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
"Grundlegendes Ziel der zweijährigen Maßnahme, bestehend aus Berufsintegrationsvorklasse und Berufsintegrationsklasse 1, ergänzt durch die ggf. vorgeschaltete Sprachintensivklasse ist die Aneignung von Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Berufsausbildung und eine gelingende Integration erforderlich sind." -- (Einführung)
Gegenstand des Unterrichts sind folgende sechs Lernbereiche: Spracherwerb Deutsch (abgedeckt durch den Basislehrplan Deutsch), Bildungssystem und Berufswelt, Mathematik, Ethisches Handeln und Kommunikation, Sozialkunde, Ergänzender Lernbereich Alphabetisierung
SeriesKultus und Unterricht / C
2008,2 = Reihe K, Berufliche Schulen kaufmännischer Bereich ; Nr. 86 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 117 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 64
Der Lehrplan der Berufsmittelschule Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001/Nr. 29) und die Verordnung über die Berufsmittelschule Liechtenstein (LGBl. 2001/Nr. 160); er wurde in den Schuljahren 2003/04 sowie 2004/05 laufend evaluiert und im Schuljahr 2005/06 überarbeitet
Vorwort: "Wir bedanken uns bei dem Niedersächsischen Kultusministerium für die Genehmigung, die Nieder-sächsischen „Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Deutsch/Kommunikation in der Berufsschule und Berufsfachschule“ (in Kraft seit August 2008) in adaptierter Form für das Land Brandenburg als Unterrichtsvorgaben für das Fach “Deutsch, Deutsch/Kommunikation” für die Berufsschule und Be-rufsfachschule zu übernehmen."