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Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten gefächerten Pläne für die Volksschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: Ausgeführter Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen
Nach Beginn der Lehrplanreform für die Grundschule im November 1968 wurden neue Richtlinien und Lehrpläne vom Beginn des Schuljahres 1969/70 an erprobt. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse der Begleituntersuchung in Heft 41, 1-4 der Schriftenreihe "Die Schule in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht
Der Lehrplan für die Grundschule besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen, die eine Einheit bilden. - Es erfolgte eine Anpassung des Grundsatzbandes (2007) an die Anforderungen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.2016 in der Fassung vom 7.12.2017)