Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
Neue Grundausgabe mit durchgängiger Sprachförderung (Deutsch als Zweitsprache als Grundprinzip) für heterogene Schülergruppen und mehrsprachige Klassen. - Für Hauptschulen und Gesamtschulen zugelassen