"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule gemäß BGBl. II Nr. 236/1997 gültig ab 1. September 1997 in der geltenden Fassung. - Änderungen: BGBl. II Nr. 283/2003 gültig ab 1. September 2003 (Stundentafel), BGBl. II Nr. 308/2006 gültig ab 1. September 2006 (Bewegung und Sport), BGBl. I Nr. 9/2012 gültig ab 1. September 2012 (Integration, SchOG §28/4, §29/2)
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter http://pts.schule.at zur Verfügung
Anmerkungen des Bearbeiters: "Mit der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 3. Juli 1986 wurden die Lehrplanbestimmungen für die dritte und vierte Klasse der Neuen Hauptschule erlassen. Die Teile I-III der Lehrplanverordnung vom 14. November 1984 bleiben unverändert gültig. Die Lehrplanbestimmungen vom 3. Juli 1986 wurden durch die Lehrplanverordnung vom 7. August 1987 erneut geändert. In der vorliegenden 2. Auflage des Bandes II sind diese Änderungen und die durch die 5. SchUG-Novelle geänderten Bestimmungen berücksichtigt." - Mit Stundentafeln für Sonderformen der Hauptschule: Musikhauptschule, Sporthauptschule, Skihauptschule
Mit 1. September 2003 traten die Änderungen lt. „Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 2003“ (BGBl. II Nr. 283/2003 vom 13. Juni 2003) in Kraft, welche in den Lehrplan eingearbeitet wurden. Aufgrund der gesetzlichen Verankerung des neuen Pflichtgegenstandes Geschichte und Politische Bildung (BGBl. 116 vom 8.8.2008) wurden auch die Lehrpläne der Hauptschule und AHS-Unterstufe angepasst und der zusammengefasste Lehrplan für "Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung" tritt mit 1.9.2008 für alle Schulstufen in Kraft
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."