"The Basic Education Curriculum B.E. 2544 (A.D. 2001) is the national core curriculum, the goals of which are to develop learners in 4 areas: morality, intellectual growth, quality of life, and competitive ability." -- (Preface)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
"Nach dem Entscheid der Regierung im Dezember 2016, den Lehrplan 21 aus der Schweiz zu übernehmen und auf Liechtensteinische Verhältnisse anzupassen, hat eine Arbeitsgruppe bis im Juni 2018 einen Entwurf für einen Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) ausgearbeitet. Dieser wurde an zwei öffentlichen Veranstaltungen im Juni 2018 vorgestellt. In der nachfolgenden dreimonatigen Hearingphase sind 64 Rückmeldungen eingegangen." -- (Regierungsportal)
"Die Kompetenz der Regierung, diesen Lehrplan zu erlassen, ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes. Der Lehrplan entspricht grundsätzlich dem schweizerischen Lehrplan 21. Nur wo spezifisch liechtensteinische Gegebenheiten institutioneller oder schulstruktureller Art zu berücksichtigen sind, weicht er davon ab." -- (Schulamt des Fürstentums Liechtenstein)
"Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE): In die Fachbereichs- und Modullehrpläne sind für einen Unterricht unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung folgende Themen eingearbeitet und mit Querverweisen gekennzeichnet: Politik, Demokratie und Menschenrechte; Natürliche Umwelt und Ressourcen; Geschlechter und Gleichstellung; Gesundheit; Globale Entwicklung und Frieden; Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung; Wirtschaft und Konsum." -- (Aufbau LiLe)
Der LiLe unterteilt die elf Schuljahre analog zur Schweiz in drei Zyklen: 1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten und Klasse 1/2 der Primarstufe; 2. Zyklus: Klasse 3 bis 6 der Primarstufe; 3. Zyklus: Klasse 7 bis 9 der Sekundarstufe I. Für den LiLe erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I nach der 5. Klasse. Die Sekundarstufe I dauert demzufolge 4 Jahre
"Die Feststellung des vorliegenden Lehrplanes ist in wesentlicher Übereinstimmung mit dem Lehrplan erfolgt, welcher im Jahre 1885 aus gemeinsamer Arbeit des Lehrerkollegiums hervorging und am 2. Oktober desselben Jahres die Genehmigung der Königlichen Regierung fand." - (Vorbemerkung)
Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule gemäß BGBl. II Nr. 236/1997 gültig ab 1. September 1997 in der geltenden Fassung. - Änderungen: BGBl. II Nr. 283/2003 gültig ab 1. September 2003 (Stundentafel), BGBl. II Nr. 308/2006 gültig ab 1. September 2006 (Bewegung und Sport), BGBl. I Nr. 9/2012 gültig ab 1. September 2012 (Integration, SchOG §28/4, §29/2)
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter http://pts.schule.at zur Verfügung