"Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen und Gymnasien durch die Diözesanbischöfe von Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Mainz (für den Bistumsanteil in Hessen und Rheinland-Pfalz), Münster, Osnabrück (für den Bistumsanteil in Niedersachsen), Paderborn (für den Bistumsanteil in Hessen). Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen vom Diözesanbischof von Magdeburg." -- (Titelrückseite)
Rechtschreibreformiert (2006)
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963
Die Hefte 11-21 erscheinen als Ausgabe für den katholischen Religionsunterricht unter dem Reihentitel "Theologisches Forum" im Patmos-Verlag Düsseldorf
Schriftenreihe herausgegeben von Reimar Kakuschke und Günter Wischmann