Ministeriell genehmigt in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, kirchlich genehmigt in Berlin
BGBl. Nr. 511/512/513/514/515, Jg. 1975, 174. Stück, ausgegeben am 2. Oktober 1975
Enthält außerdem: 511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung; 512. Verordnung: @Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen; 513. Verordnung: @Änderung des Sprengeis des Bezirksgerichts Rattenberg; 514. Verordnung: @Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Favoriten
Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt; begutachtet und genehmigt von der IGGiÖ
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Der MS-Lehrplan besteht aus verschiedenen Teilen: Allgemeiner Teil des Lehrplans bestehend aus dem allgemeinen Bildungsziel, den allgemeinen didaktischen Grundsätzen und den Grundsätzen zur Schul- und Unterrichtsplanung; Stundentafeln (für MS-Schwerpunkte und schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten); Lehrpläne für den Religionsunterricht, die von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen werden; Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, unterteilt in Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen und Freigegenstände sowie unverbindliche Übungen und Förderunterricht
BGBl. II Nr. 185, Jg. 2012, ausgegeben am 30. Mai 2012
Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt; begutachtet und genehmigt von der IGGiÖ
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag, Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt; begutachtet und genehmigt von der IGGiÖ
Auch als digitales Schulbuch erschienen
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Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen A/1, A/2, B/1 und B/2 wiedergegebenen beziehungsweise genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht
Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A