Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
"Die Lehrpläne der einzelnen Fächer werden als Bildungsplan in jeweils einem Band für die Schularten Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium zusammengefaßt und zu Beginn des Schuljahres 1984/85 in Kraft gesetzt und veröffentlicht"