"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."
Digitalisiert im Forschungsprogramm FNS Sinergia „Transformation schulischen Wissens seit 1830“ (CSRII1_160810) am DFA - Dipartimento Formazione e Apprendimento, SUPSI, Locarno, Teilprojekt B: Die Entwicklung der Lehrpläne, der politischen Bildung und des muttersprachlichen Unterrichts im Kanton Tessin (1830-2010), Dr. Wolfgang Sahlfeld, Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
"Grundlegendes Ziel der zweijährigen Maßnahme, bestehend aus Berufsintegrationsvorklasse und Berufsintegrationsklasse 1, ergänzt durch die ggf. vorgeschaltete Sprachintensivklasse ist die Aneignung von Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Berufsausbildung und eine gelingende Integration erforderlich sind." -- (Einführung)
Gegenstand des Unterrichts sind folgende sechs Lernbereiche: Spracherwerb Deutsch (abgedeckt durch den Basislehrplan Deutsch), Bildungssystem und Berufswelt, Mathematik, Ethisches Handeln und Kommunikation, Sozialkunde, Ergänzender Lernbereich Alphabetisierung
Für die Pflichtgegenstände Religion, Deutsch, Geografie (Wirtschaftsgeografie) sowie den Freigegenstand "Philosophischer Einführungsunterricht" s. Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
In allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden. - Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
BGBL. II Nr. 291, Jg. 2004, ausgegeben am 19. Juli 2004
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."