Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt; begutachtet und genehmigt von der IGGiÖ
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter www.cisonline.at zur Verfügung = Datenbank CiS, Community Integration Sonderpädagogik
Auf Grund einer Verordnung vom 30. Juli 1926; Erläuterungen im pädagogischen Teil der "Volkserziehung" vom 15. Oktober 1927 erschienen
Mit dem Hauptschulgesetz hat die die 1. Schulstufe der Hauptschule die Lehraufgaben der 5. Volksschulstufe zu übernehmen und der Lehrplan für die 5. Schulstufe nur noch für drei- und mehrklassige Volksschulen von Bedeutung
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Mit 1. September 2003 traten die Änderungen lt. „Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 2003“ (BGBl. II Nr. 283/2003 vom 13. Juni 2003) in Kraft, welche in den Lehrplan eingearbeitet wurden. Aufgrund der gesetzlichen Verankerung des neuen Pflichtgegenstandes Geschichte und Politische Bildung (BGBl. 116 vom 8.8.2008) wurden auch die Lehrpläne der Hauptschule und AHS-Unterstufe angepasst und der zusammengefasste Lehrplan für "Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung" tritt mit 1.9.2008 für alle Schulstufen in Kraft
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt; begutachtet und genehmigt von der IGGiÖ
Auch als digitales Schulbuch erschienen
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Ministeriell genehmigt in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, kirchlich genehmigt in Berlin
BGBl. Nr. 511/512/513/514/515, Jg. 1975, 174. Stück, ausgegeben am 2. Oktober 1975
Enthält außerdem: 511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung; 512. Verordnung: @Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen; 513. Verordnung: @Änderung des Sprengeis des Bezirksgerichts Rattenberg; 514. Verordnung: @Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Favoriten