"Bei dem folgenden Text handelt es sich um den ersten Teil der ""Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Lernbehinderte", den die Kultusministerkonferenz am 17.11.1977 beschlossen hat"
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen