Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 10. August 1966, Zl. 130.393-V/1/65, auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lesebuch zum Unterrichtsgebrauch an Volksschulen (3. Schulstufe) zugelassen
Laut Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 9. Februar 1968, Zl. 113.762-V/1/67, auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lehrbuch für die Oberstufe der Volksschulen und die Ausbauvolksschulen zum Unterrichtsgebrauch zugelassen
Anmerkungen des Bearbeiters: "Mit der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 3. Juli 1986 wurden die Lehrplanbestimmungen für die dritte und vierte Klasse der Neuen Hauptschule erlassen. Die Teile I-III der Lehrplanverordnung vom 14. November 1984 bleiben unverändert gültig. Die Lehrplanbestimmungen vom 3. Juli 1986 wurden durch die Lehrplanverordnung vom 7. August 1987 erneut geändert. In der vorliegenden 2. Auflage des Bandes II sind diese Änderungen und die durch die 5. SchUG-Novelle geänderten Bestimmungen berücksichtigt." - Mit Stundentafeln für Sonderformen der Hauptschule: Musikhauptschule, Sporthauptschule, Skihauptschule
Vorwort und Anmerkungen des Bearbeiters: "Die österreichische Hauptschule erhält ab 1.9.1985 aufsteigend ein neues pädagogisches Profil. ... Die Lehrplanverordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport vom 7. August 1987, die auf der 10. Schulorganisationsgesetz-Novelle basiert, brachte entscheidende Veränderungen der Bestimmungen für die Neue Hauptschule. ..."
Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 19. Juli 1965, Zahl 37.839-V/1/65, auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lesebuch zum Unterrichtsgebrauch an Volksschulen (2. Schulstufe) zugelassen