Mit Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, GZ 5.050/011S-V/9/2008 gmäß den aktuellen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Hauswirtschaftsschulen (2. Klasse) und zweijährigen Schulen für Sozialdienste (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte und an dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe (2. Klasse) sowie an dreijährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, an Hotelfachschulen und an Tourismusfachschulen im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, an Handelsschulen (2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht und an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Politische Bildung geeignet erklärt
Schulsparte aller Schulen mit beruflichem Abschluss, aber ohne Matura; Dauer nach Fachrichtung; ohne Lehrer- und Erzieherbildung (LBS); Ebene: Oberstufen-oder Postsekundarform
Für den Unterrichtsgebrauch an Hauswirtschaftsschulen (2. Klasse) und zweijährigen Schulen für Sozialdienste (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte, an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik (für Hörbehinderte) und an dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe (2. Klasse) sowie an dreijährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, an Hotelfachschulen und an Tourismusfachschulen im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, an Handelsschulen (2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht und an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Politische Bildung geeignet erklärt. - Schulsparte aller Schulen mit beruflichem Abschluss, aber ohne Matura; Dauer nach Fachrichtung; ohne Lehrer- und Erzieherbildung (LBS); Ebene: Oberstufen-oder Postsekundarform