Zu den Bildungs- und Lehraufgaben der Volksoberschule: Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben
Mit Genehmigung durch den Obersten Rat der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als für den Unterrichtsgebrauch an Volksschulen für die 4. Klasse im Unterrichtsgegenstand Islamische Religion geeignet erklärt. Das Buch wurde zudem dem Kultusamt des bm:ukk vorgelegt
Nach dem österreichischen Lehrplan am Institut Islamische Religion (IRPA) für kompetenzorientierten Religionsunterricht entwickelt
Dazu: Begleit-CD mit Liedern, Korantexten zum Hören und Lernen, Prophetengeschichten und Geschichten aus dem Alltag junger österreichischer Muslime
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag, Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 10. August 1966, Zl. 130.393-V/1/65, auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lesebuch zum Unterrichtsgebrauch an Volksschulen (3. Schulstufe) zugelassen
Auf Grund einer Verordnung vom 30. Juli 1926; Erläuterungen im pädagogischen Teil der "Volkserziehung" vom 15. Oktober 1927 erschienen
Mit dem Hauptschulgesetz hat die die 1. Schulstufe der Hauptschule die Lehraufgaben der 5. Volksschulstufe zu übernehmen und der Lehrplan für die 5. Schulstufe nur noch für drei- und mehrklassige Volksschulen von Bedeutung
Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt
Mit Genehmigung durch die Schulbuchkommission der islamischen Glaubensgemeinschaft vom 24.6.2013 als für den Unterrichtsgebrauch an Volksschulen für die 1. Klasse im Unterrichtsgegenstand Islamische Religion geeignet erklärt. Das Buch wurde zudem dem Kultusamt des bm:ukk vorgelegt
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag Wien, im VERITA-VERLAG, Linz