Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Enth.: 1. Lernmittelfreie Lernmittel, Allgemein bildende Schule: Grundschule, Hauptschule, Muttersprachliche Lernmittel für ausländische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Hauptschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschule, Gymnasium, Schulen besonderer Art, Berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg. 2. Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBI S. 455, KWMBI I S. 251) lernmittelfrei sind, ... 3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel,
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." -- (Seite 6)