Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 wird die Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 flächendeckend und verbindlich eingeführt
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 wird die Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 flächendeckend und verbindlich eingeführt
"Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht an den angegebenen Schularten [Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, schulartunabhängige Orientierungsstufe] für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen." -- (Titelrückseite)
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Ausdr. der Online-Ressource. – Erzeugt aus: http://www.isb.bayern.de/isb/download.aspx?DownloadFileID=42f0c26ed8e8b03c68edfc402efbf47a
Die Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über Richtlinien für die Umwelterziehung an den bayerischen Schulen vom 30. Mai 1990 Nr. II/8-S4402/7-8/50166 (KWMBl I 1990 S. 173) aufgehoben