Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbĆ¼rgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. LehrplƤnen der einzelnen LƤnder
GemĆ¤Ć Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der LƤnder die Aufgabe Ć¼bertragen, eine zentrale Sammlung der LehrplƤne aufzubauen und das Ergebnis in einer GesamtĆ¼bersicht zugƤnglich zu machen
"Die Fachanforderungen gelten fĆ¼r die Sekundarstufe I aller weiterfĆ¼hrenden allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind LehrplƤne im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG)." -- (Seite 6)