Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter
Anh. ab S. 391 u.d.T.: Kurzer systematischer Abriß zu den Realien für die Hand der Schüler bei einem stufengemäß fortschreitenden Unterrichtsgange in den sogenannten gemeinnützigen Kenntnissen