Das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen des Kantons Solothurn, gestützt auf Artikel 5 der Verordnung vom 27. April 20061 des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB) und des dazugehörigen Rahmenlehrplans für den allgemeinbildenden Unterricht, erlässt auf den 1. Januar 2009 den nachfolgenden Lehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung. - Der Lehrplan gilt verbindlich für alle Gewerblich-Industriellen Berufsfachschulen sowie für die Gesundheitsberufe und umfasst die Richtziele der entsprechenden beruflichen Grundbildung
Deutsche Ausgabe (Auszug) unter dem Titel: Polen / Ministerstwo Oświaty i Szkolnictwa Wyższego: Geschichte : I. - III. Klasse ; Lehrprogramm für das Technikum und Berufs-Lyzeum
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.6.2007 -612-6-08.01.13-3200. - Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.6.2004 (ABI.NRW. 7/04 S.239)