Vorwort: "Wir bedanken uns bei dem Niedersächsischen Kultusministerium für die Genehmigung, die Nieder-sächsischen „Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Deutsch/Kommunikation in der Berufsschule und Berufsfachschule“ (in Kraft seit August 2008) in adaptierter Form für das Land Brandenburg als Unterrichtsvorgaben für das Fach “Deutsch, Deutsch/Kommunikation” für die Berufsschule und Be-rufsfachschule zu übernehmen."
Auf der Grundlage des eidgenössischen Rahmenlehrplanes für Maturitätsschulen und gemäss der Verordnung des Bundesrates/dem Reglement der Erziehungsdirektorenkonferenz über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16.1.1995/15.2.1995
"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."