Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
"Der sogenannte Fuldaer Lehrplan (mit der Neufassung für die Grundschule vom Jahre 1932) bleibt im wesentlichen in Kraft. Eine grundlegende Neufassung des Lehrplans wird erst mit der endgültigen Regelung der Lehrbuchfrage, zumal mit der Einführung des neuen Katechismus, möglich. Darum wird im folgenden der Fuldaer Lehrplan verkürzt und nur an einigen Stellen überarbeitet wiedergegeben; er ist lediglich als Rahmenplan anzusetzen." -- (Vorbemerkung)