Abgedruckt in: Repertorium der Pädagogik : Organ für Erziehung, Unterricht und pädagog. Literatur / im Jahre 1847 begründet von F.X. Heindl, fortgesetzt von J.B. Heindl ; herausgegeben und geleitet von Joh. Bapt. Schubert ; 48. Band 1894, Seite 422-427
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    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten gefächerten Pläne für die Volksschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: Ausgeführter Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen
"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
Lehrplan für die Stadt Nordhorn - die Digitalisierungsvorlage trägt den Stempel "Pestalozzischule Nordhorn", Beispiele zur Heimatkunde auf Seite 8 betreffen die Stadt Nordhorn
Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
Angebunden: 247) Bestimmungen über den Unterricht in der deutschen Sprache in den von Kindern polnischer und littauischer Zunge besuchten Volksschulen der Provinz Preußen / der Oberpräsident der Provinz Preußen, Wirklicher Geheimer Rath von Horn, S. 486 - 490
Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1873, S. 480-486