RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99
Überarb. der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe von 1981. - Erschienen: 11.06.1999. - Aufgabenbeispiele dazu u.d.T.: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung - Aufgabenbeispiele für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
RdErl. des Kultusministers vom 28.7.1978, III A 1.36-20/0 Nr. 1516/78. - "Die Richtlinien für den Unterricht in der höheren Schule von 1963 werden für die Sekundarstufe I des Gymnasiums zum 1.2.1979 außer Kraft gesetzt"
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)