"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
Teil 2 gliedert sich in eine die Bildungsarbeit aller allgemeinbildenden Schularten betreffende Einführung und in die Stoffpläne für die Volksschule, die Mittelschule und das Gymnasiums
Erlaß vom 20.12.1956 - III - 071/1 - 56
Als Sondernummer 1 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 1 bis 68 erschienen
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Zu finden bey dem Verfasser zu Hamm bey Bochum, wie auch in Commißion bey H. L. Brönner in Frankfurt am Mayn, 1793.