Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen 1908: Unterstufe = Vorklassen X - VIII (Eintritt mit 6 Lebensjahren), Mittelstufe = Klassen VII bis V, Oberstufe = Klassen IV bis I
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    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten gefächerten Pläne für die Volksschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: Ausgeführter Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen
"Vom Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 22.05.2017"
"Die Lehrpläne gelten für die Schülerinnen und Schüler, welche ab August 2018 in eine erste Klasse des Gymnasiums eintreten. In den übrigen Klassen gelten weiterhin die Übergangslehrpläne 2014-2021 (normaler Zug) bzw. die Lehrpläne von 1997 beschleunigter Zug)."