Gleichzeitig treten der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 4. Februar 1994 (Lehrplanheft 4/1994), soweit er nicht bereits durch den Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) außer Kraft gesetzt worden ist, der Bildungsplan für das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang vom 15. September 2001 (Lehrplanheft 6/2001) sowie der Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie jeweils letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind