"Genehmigt für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland. Genehmigt für den Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen. Genehmigt für den Gebrauch in Schulen - Kultusministerium Nordrh.Westf. II E gen. 82 - 2 L. Nr. 109/57 II E 1" -- (Titelrückseite)
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)