"Der Anordnung der Geschichten und der Anschlußstoffe liegt der 'Lehrplan für die evangelische Unterweisung in der Hilfsschule' zugrunde, [...]." -- (Titelrückseite)
Genehmigt für den Gebrauch in Schulen, Kult. Min. Nordrh.-Westf. II E 2/018 Tgb. Nr. 5685/51, 31. Mai 1951
Der Lehrplan gilt sowohl für den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als auch für "Islamkunde" im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.6.2007 -612-6-08.01.13-3200. - Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.6.2004 (ABI.NRW. 7/04 S.239)
Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter