Nach dem Lehrplan 2004, unter Berücksichtigung der gemäß Lehrplan für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium verbindlich vorgesehenen zusätzlichen Lernziele und Themenbereiche
Vorschläge für die vorwissenschaftliche Arbeit zu jedem Kapitel als Vorbereitung auf die Reifeprüfung neu
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Nach dem österreichischen Lehrplan für den konfessionellen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache am Institut Islamische Religion (IRPA) an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Wien/Krems entwickelt; begutachtet und genehmigt von der IGGiÖ
Auch als digitales Schulbuch erschienen
Copyright Oldenbourg Verlag Wien, im VERITA-VERLAG, Linz
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, GZ BMBWF-5.091/0025-Präs/14/2019 vom 16. Oktober 2020, für den Unterrichtsgebrauch an Mittelschulen und an allgemein bildenden höheren Schulen - Unterstufe für die 2. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung als geeignet erklärt
Ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
Diese Broschüre ist als Kopiervorlage gedacht und steht als Download unter www.cisonline.at zur Verfügung = Datenbank CiS, Community Integration Sonderpädagogik
Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."